Neue Führungsstrukturen im Kanton Aargau per 1.1.2022

Der Gemeinderat ist für die strategische und finanzielle (politische) Führung der Schule zuständig. Er übt die Arbeitgeber- und Aufsichtsfunktion aus.

Die Aufgaben sind unter anderem:

  • Verantwortung für die Weiterentwicklung der ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen und die strategische Führung.
  • Als Anstellungsbehörde stellt er Schulleitung und Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf.
  • Personelle Führung und Beurteilung der Schulleitung.
  • Verantwortlich für beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die Versetzung in eine andere Klasse am Ende des Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot.
    Alle beschwerdefähigen schulischen Entscheide wie auch Entscheide im Bereich der Personalführung von Lehrpersonen und Schulleitungen können an eines der Mitglieder oder an die Schulleitung delegiert werden.

Isabelle Hediger

Tel.: 078 707 62 29

isabelle.hediger@schulearistau.ch